Liebe Gäste, bitte beachtet die folgenden Bedingungen, die Bestandteil des Vertrages sind.
1. Allgemeines
Vertragspartner sind Gast und Vermieter.
2. Abschluss des Vertrages
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande, die keiner bestimmten Form bedarf.
3. Anzahlung und Bezahlung
Eine Anzahlung von 100 € ist bis spätestens 14 Tage nach erfolgter Buchung fällig. Die Restzahlung kann vor Ort nur in bar oder mit EC-Karte erfolgen.
Andere Kartenzahlungen werden mit einem Gebührenaufschlag abgerechnet. Natürlich können Sie den Restbetrag bereits vor Reiseantritt überweisen. Um dabei einen rechtzeitigen Zahlungseingang sicher zu stellen, sollten Sie die Überweisung bis spätestens fünf Tage vor Reiseantritt getätigt haben.
4. Leistungen / Preise
Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in unserem Prospekt, bzw. im Angebot, welche für den Reisezeitraum gültig sind.
5. Rücktritt vom Vertrag, Stornierung der Buchungsbestätigung
Der Gast kann jederzeit vor Anreisetag durch schriftliche Erklärung auch per E-Mail vom Vertrag zurücktreten. Das Eingangsdatum dieses Briefes beim Eigentümer ist bei der Rücktrittsgebühr bestimmend, die der Vermieter ohne weiteren Nachweis wie folgt berechnet:
- 10 % des Mietpreises bis 30 Tage vor Anreisedatum, mindestens aber 25,00 Euro
- 80 % des Mietpreises ab dem 29. Tag vor Anreisedatum - 100 % des Mietpreises ab dem 10. Tag vor Anreisedatum
Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises. Wir werden versuchen, bei einem Ausfall der Ferienwohnung weiter zu vermieten. Diese Mieteinnahmen werden dann den Stornokosten angerechnet, um diese so gering wie möglich zu halten.
6. Anreise / Abreise
Die Unterkunft steht Ihnen am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung und ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu verlassen. Wir empfehlen Ihnen, sich einen Tag vor Anreise telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen, um den ungefähren Anreisezeitpunkt abzustimmen. Am Abreisetag hat der Mieter die Ferienwohnung nach Entleeren des Kühlschranks, ggf. des Safes und Beseitigung des Mülls besenrein und geräumt in einem ordnungsgemäßen
Zustand samt überlassener Schlüssel an den Vermieter zu übergeben.
7. Pflichten / Haftung / Nutzung
Das Vertragsobjekt darf nur mit der angegebenen maximalen Personenanzahl belegt werden. Eine anderweitige Belegung oder Untervermietung ist nicht gestattet. Das Rauchen ist im Haus und in der Wohnung ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung berechnen wir eine Vollreinigungspauschale von 250 €.
Sie verpflichten sich, das gebuchte Objekt pfleglich zu behandeln und verursachte Schäden Ihrerseits sofort dem Vermieter zu melden. Die Sauberkeit obliegt dem Mieter, ebenso die Haftung für Hausrat und Wohneinrichtungen. Zerbrochene und oder beschädigte Gegenstände werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Es wird keine Haftung für Diebstahl und Unfälle innerhalb und außerhalb der gebuchten Unterkunft übernommen.
8. Haustiere
Eine Mitnahme oder Unterbringung von Haustieren ist auf Anfrage gerne möglich. Sollte ein Haustier ohne Anfrage widerrechtlich in einer Allergikerwohnung mitgebracht werden berechnen wir eine Vollreinigungspauschale von 250 €.
9. Mitwirkungspflicht
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, alles Ihnen im Rahmen Ihrer in gesetzlichen Verpflichtungen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sie sind insbesondere
verpflichtet, Ihre Beanstandung unverzüglich vorzutragen.
10. Höhere Gewalt, Verhinderung der Vermietung
Bei Beeinträchtigung des Mietobjekts durch höhere Gewalt haftet der Vermieter nicht. Verhindern höhere Gewalt oder andere Gründe, die der Vermieter nicht zu vertreten hat die Vermietung der Ferienwohnung, so wird dem Mieter das Angebot unterbreitet, den Mietvertrag rückgängig zu machen. Der Mieter erhält dann den geleisteten Mietpreis zurück
und verzichtet auf weitere Ansprüche.
11. Schlüsselverlust
Bei Verlust des Haustürschlüssels berechnen wir für die Neuanschaffung 75 €.
12. Salvatorische Klausel und Gerichtstand
Sollten eine oder mehrere der aufgeführten Bedingungen rechtlich unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon nicht betroffen. Streitigkeiten aus diesem Mietverhältnis entscheidet ausschließlich das Amtsgericht am Wohnort des Vermieters Gerichtsstand, Leistungs- und Erfüllungsort für Sie ist das
Amtsgericht Füssen
13. Sonstiges
Der Mieter erkennt an, dass die in dem Gästehaus ausgehängte Hausordnung ein ergänzender Bestandteil des Mietvertrages ist.